Liebe Ärzte,
Liebe Patienten,
nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes BSG müssen behandelnde Ärzte eine ausführliche Stellungnahme zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V und nach BSG Urteil v. [Mehr lesen…]
Hinweise für Ärzte und Patienten:
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
Träume werden wahr? Noch ca. [Mehr lesen…]
Liebe Patienten, liebe Ärzte,
es passieren endlich auch mal gute Dinge bei Kostenübernahmen für medizinischem Cannabis. Endlich werden durch den MD auch behandelte Suchtdiagnosen nicht mehr als Kontraindikation angesehen. [Mehr lesen…]
Liebe Patienten, liebe Ärzte,
mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am
10. März 2017 in Kraft getreten ist, wurde § 31 Absatz 6 SGB V ergänzt, wonach Versicherte
unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von
getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit
Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon haben. [Mehr lesen…]