MPU-Ratgeber und Cannabis-News
19.11.2022
Um festzustellen, ob eine Person Cannabis am Steuer konsumiert hat, muss das Vorkommen von Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) im Blut nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um den psychoaktiven Wirkstoff der Droge. Einen Grenzwert wie bei Alkohol am Steuer (0,5 Promille in Deutschland) gab es bis 2004 jedoch nicht.
Wer nach dem Kiffen nicht aufs Autofahren verzichtete und mit THC im Blut erwischt wurde, musste mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Wie viel THC beim Autofahren im Blut nachgewiesen werden konnte, war dabei völlig unerheblich. In der heutigen Zeit gelten jedoch andere Regeln. Die meisten Gerichte in Deutschland orientieren sich an einem Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Zwei Nanogramm akzeptiert lediglich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Erwischt die Polizei einen Kraftfahrer nach dem Kiffen beim Autofahren, richtet die Strafe sich danach, wie oft derjenige bereits mit Drogen im Straßenverkehr auffällig wurde:
Beim ersten Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
Beim dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist möglich, bei der die Fahreignung des betroffenen Fahrers überprüft wird. Den Führerschein erhält dieser erst nach bestandener MPU zurück.
Unter gewissen Umständen kann der Konsum von Cannabis mit anschließendem Autofahren auch als Straftat angesehen werden. In einem solchen Fall ist es mit der Entziehung vom Führerschein noch nicht getan: auch eine Freiheitsstrafe kann dann drohen, wenn Sie mit THC am Steuer erwischt wurden.
Autor_RS - 18:57:42 @ MPU-Cannabis, Gesetze | Kommentar hinzufügen
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