MPU-Ratgeber und Cannabis-News
21.11.2022
Ansprechpartner für einen Antrag auf Kostenübernahme ist ein Fach-Anwalt für Sozialrecht.
Seit 2017 gewährt § 31 Abs. 5 SGB V Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung des Anspruchs im Einzelfall oft schwierig. Die Verwaltungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen bei der Gewährung von “Cannabis auf Rezept” ist uneinheitlich und die bisherige Rechtsprechung lückenhaft und unübersichtlich. Es ist anzuraten, bereits den ersten Antrag genau und sorgfältig, mit Blick auf die bisher ergangenen Entscheidungen, zu formulieren, um möglichst eine kurzfristige Leistungsgewährung (Kostenübernahme für Cannabis) zu erreichen.
Hier folgt ein Interview mit einem Anwalt für Sozialrecht:
coming soon…
Autor_RS - 11:03:15 @ MPU-Cannabis, MPU-Beratung, Akteneinsicht, Kostenübernahme (KÜ), Fachanwalt Sozialrecht (Cannabis) | Kommentar hinzufügen
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