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MPU-Ratgeber und Cannabis-News

19.11.2022

Abstinenzkontrollen

Bei der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen einer „Medizinisch – Psychologischen – Untersuchung“ mit der Fragestellung - Alkohol - wird in der Regel die Entnahme einer Blutprobe durchgeführt und danach in einem akkreditierten Labor analysiert. Dabei geht es um die Bestimmung der folgenden, relevanten Leber- und Blutwerte:

GPT      (Glutamat – Pyruvat - Transaminase)
GOT      (Glutamat – Oxalacetat - Transaminase)
GGT      (Gamma - Glutamyltransferase)
MCV      – Wert, dieser Wert wird nicht von allen Gutachterstellen erhoben
Erhöhte Leber- und / oder Blutwerte könnten ein Indiz für erhöhten Alkoholkonsum sein, sind jedoch kein Beweis dafür. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente, aktuelle oder frühere Erkrankungen und noch einige andere Einflüsse können Leberwerte verändern. Deshalb hat sich im Lauf der Jahre die Ansicht durchgesetzt, dass die Aussagekraft dieser Werte nicht mehr hoch zu werten sei. In den aktuellen Beurteilungskriterien gelten „gute“ Leberwerte nicht als Beweis für Abstinenz sondern nur als leichtes Indiz dafür, dass kein exzessiver Alkoholkonsum stattgefunden hat. Bei „schlechten“ Leber- und Blutwerten die bei der MPU entnommen wurden, geht der Gutachter allerdings davon aus, dass diese auf Grund des massiven Alkoholkonsums erhöht sind. Deshalb sollte in diesen Fällen immer eine Begründung durch einen Arzt vorliegen.

Eine strikte Einhaltung der Alkoholabstinenz ist bei der MPU nicht in jedem Fall dringend notwendig, es besteht auch die Möglichkeit des kontrollierten Trinkens. Dieser Fall bedarf allerdings der genauen Betrachtung von verschiedensten Gegebenheiten und lässt sich meist nur von versierten MPU Beratern verlässlich einschätzen.
Ein konsequenter Alkoholverzicht ist auf jeden Fall bei Vorlage der klinischen Diagnose Alkoholabhängigkeit erforderlich. Auch ohne das Vorliegen dieser Diagnose kann laut Prof. Dr. E. Stephan eine Abstinenznotwendigkeit bestehen.
Dieser Fall tritt z.B. dann ein, wenn
nicht davon auszugehen ist, dass eine zuverlässige Kontrolle der Konsummengen und Konsumsituationen möglich ist. Besondere Bedeutung haben in diesen Fällen erlebte, persönliche Konsumverläufe über die Lebensspanne und die daraus resultierende hohe Alkoholgewöhnung;
die Entwicklung von langjährigen Gewohnheiten im Umgang mit Alkohol;
physische Alkoholsensibilität als Warnhinweis nicht mehr vorhanden;
Verharmlosung oder Verdrängung der negativen Folgen des Alkoholkonsums;
Selbst bei Verkehrsdelikten mit 1,1 Promille könnte im Einzelfall bereits eine Abstinenz erforderlich sein, wenn die Steuerfähigkeiten im Umgang mit Alkohol nicht ausreichend ist.
Bei der Erstellung eines Gutachtens mit der Fragestellung Drogen oder Medikamente wird in der Regel bei der MPU die Abgabe eines Urinscreenings durchgeführt. Dabei gilt es nachzuweisen, dass in der jüngeren Vergangenheit kein Drogenkonsum bestand.
Für beide Fälle gilt (Alkohol und Btm), dass wenn Abstinenz nachzuweisen wäre, dies mit Leber- und Blutwerten nicht möglich ist. Das geht nur durch ein Urin – Screening – Programm oder durch Haaranalysen.

Autor_RS - 11:54:28 @ Abstinenzkontrollen, Haaranalyse | Kommentar hinzufügen

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