MPU-Ratgeber und Cannabis-News
11.11.2023
Hinweise für Ärzte und Patienten:
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
Träume werden wahr? Noch ca. 6 Wochen dann ist es am 01-01-24 soweit. Cannabis kann dann endlich von den genannten Fachärzten mit Zusatzqualifikation verschrieben werden. Es wird für die genannten Facharztgruppen dann keinen Genehmigungsvorbehalt mehr geben. Jeder dieser Fachärtze kann Cannabis dann verordnen ohne eine Genehmigung einzuholen. Wir raten TROTZDEM dazu. Gehen Sie als Arzt und Patient sicher und holen Sie sich mit dem ersten Rezept auch eine Kostenübernahme der Cannabis-Therapie ein. Die gesetzlichen Anforderungen an die Verordnung mit Cannabis müssen jedoch weiterhin streng eingehalten werden. Das heißt Cannabis darf grundsätzlich nur verordnet werden wenn keine andere medikamentöse oder nicht medikamentöse Therapie mehr möglich oder zumutbar ist oder nicht zur Anwendung kommen kann. Eine Prüfung der Krankenkasse kann hier den Arzt nochmal zusätzlich absichern und vor Regress schützen. Mit der Kostenübernahme von der Krankenkasse sind spätere Regresse dann meistens ausgeschlossen.
Bitte an alle Patienten und Ärzte weiterleiten.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html
Hier der GBA Beschluss:
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/beratungsthemen/6270/
und dieser bezieht sich hier auf die Arzneimittel Richtlinie:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3283/AM-RL-2023-08-17_iK-2023-11-07_AT-06-11-2023-B2.pdf
Autor_RS - 18:32:37 @ Cannabis NEWS, Gesetze, Medikation mit Cannabis, Kostenübernahme (KÜ) | Kommentar hinzufügen
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